RECHTSGEBIETE
Anwaltskanzlei für Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen.
J U R I S T I S C H E
B E R A T U N G
JURISTISCHE BERATUNG
Ich bin Inhaberin der Fortbildungsbescheinigung und Mitglied des Deutschen AnwaltVerein (siehe auch ÜBER MICH, KANZLEI). Insofern kann ich Ihnen eine Beratung anbieten, welche den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung berücksichtigt.
Sollte bei den weiter unten aufgelisteten Rechtsgebieten Ihres nicht aufgeführt sein, so können Sie sich trotzdem an mich wenden. Die von mir weiter bearbeiteten Rechtsgebiete (z.B. Mietrecht) teile ich Ihnen gerne auf Anfrage mit. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder rufen Sie mich einfach an!
F A M I L I E N R E C H T
FAMILIENRECHT
Bereits vor der Eheschließung sollte sich jedes Paar über die rechtlichen Folgen einer Heirat Gedanken machen. Trifft das Paar keine Vereinbarung, so lebt es automatisch im gesetzlichen Güterstand, der sog. Zugewinngemeinschaft. Deren Auswirkung machen sich spätestens bei der Trennung und Scheidung bemerkbar. Der in der Ehe erwirtschaftete Zugewinn wird zwischen den Eheleuten nach der Scheidung ausgeglichen.
Im Fall der Trennung sind viele weitere Fragen zu beantworten:
- Zu welchem Zeitpunkt kann der Scheidungsantrag eingereicht werden?
- Wer bekommt das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder ?
- Was versteht man unter dem gemeinsamen Sorgerecht ?
- Wie viel Unterhalt muss für die Kinder und die Ehefrau bezahlt werden.
- Was versteht man unter dem Versorgungsausgleich ?
- Wer trägt die Rechtsanwalts – und Verfahrenkosten ?
- Was geschieht mit dem gemeinsamen Haus / der Eigentumswohnung ?
Die im Familienrecht zu erstellenden Unterhaltsberechnungen sind sehr kompliziert. Auch der Kindesunterhalt kann nicht ohne weiteres der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden. Für eine korrekte Berechnung sind zahlreiche Details zu beachten, welche der juristische Laie nicht kennt bzw. kennen kann. Bei der Beantwortung Ihrer sämtlichen Fragen bin ich Ihnen gern behilflich.
E R B R E C H T
ERBRECHT
Das deutsche Erbrecht ist bekanntermaßen eine hoch komplizierte und komplexe Rechtsmaterie. Hinzu kommt, dass sich die wenigsten Menschen über die rechtlichen Konsequenzen ihres Todes Gedanken machen möchten. Dabei ist es sehr wichtig, bereits in jungen Jahren darüber nachzudenken, wer den eigenen Nachlass erben soll.
Hinterlässt man seinen Nachlass ohne ein Testament erstellt zu haben, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dies bewirkt, dass nach der gesetzlichen Erbfolge bei Ehepaaren mit Kindern nicht etwa der Überlebende das Vermögen alleine erbt, sondern (soweit das Paar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt) nur zur Hälfte. Bestehen die Kinder auf ihren Erbteil, so kann dies zu erheblichen Problemen führen. Es bedeutet dies für den überlebenden Ehegatten unter Umständen, dass er das gemeinsame Haus verkaufen muss. Dieses unerwünschte Ergebnis kann man nur durch die Erstellung einer sog. „Verfügung von Todes wegen„ vermeiden. Zu den Verfügungen von Todes wegen zählen das Testament und der Erbvertrag. Das Gesetz gibt dem Erblasser zahlreiche Möglichkeiten, um die Verfügung seinen Wünschen entsprechend zu gestalten.
Besonders wichtig ist die Erstellung eines Testaments für Eltern behinderter Kinder. Regelt man den Nachlass nicht rechtzeitig, so besteht die Gefahr, dass das Sozialamt auf das Vermögen des verstorbenen Elternteils zugreift. In diesem Fall kann das behinderte Kind keinen Nutzen aus dem Nachlass ziehen. Bei dem sog. Behindertentestament muss eine Vielzahl von Anordnungen getroffen werden, um dieses unerwünschte Ergebnis zu verhindern. Die Anordnung der sog. Vor- und Nacherbschaft sowie eine Dauertestamentsvollstreckung sind zwingend erforderlich.
Ich bin als Treuhänderin bei der „Deutschen Stiftung für Menschen mit Down-Syndrom“ tätig. Auch halte ich Vorträge zum Thema Behindertenerbrecht. Leider muss ich häufig feststellen, dass die ansonsten so besorgten Eltern kein entsprechendes Testament erstellt haben. Sie setzen sich und ihre Kinder damit der reellen Gefahr aus, dass das Sozialamt nach dem Tod eines Ehegatten auf das gemeinsam erarbeitete Vermögen zugreift. Daher würde ich Ihnen dringend raten, eine entsprechende Verfügung zu treffen und sich über die jeweiligen Regelungsmöglichkeiten zu informieren.
S T R A F R E C H T
STRAFRECHT
Zu den Rechtsgebieten mit denen man sich erfahrungsgemäß am wenigsten befassen möchte zählt das Strafrecht. Niemand möchte schließlich in das Visier der Strafverfolgungsbehörde gelangen. Wer an einem Strafverfahren beteiligt ist, sei es nun als Täter oder als Opfer, wird im Normalfall einer außerordentlichen Belastung ausgesetzt. Auch die Angehörigen bleiben in einem Strafverfahren nicht außen vor. Finden Verhaftungen oder überraschende Durchsuchungen statt, so tauchen kaum lösbare Probleme auf.
Es ist daher wichtig umgehend einen Strafverteidiger zu beauftragen. Nur dann kann eine effektive Verteidigung erfolgen. Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, sollten Sie umgehend Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen. Grundsätzlich ist es ratsam vor Hinzuziehung eines Verteidigers keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen. Dieses Recht wird Ihnen durch das Grundgesetz garantiert. Machen Sie trotzdem Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden, kann dies zu Fehlern führen, welche im späteren Verfahren nicht mehr behoben werden können.
V E R K E H R S R E C H T
VERKEHRSRECHT
Gerät man in einen Verkehrsunfall, so ist dies an sich schon recht ärgerlich. Egal, ob man den Unfall verschuldet hat oder nicht, zur vollständigen und schnellen Schadensregulierung ist ein kompetenter Rechtsbeistand erforderlich. Insbesondere die Abwicklung von Verkehrsunfällen unter Beteiligung ausländischer Verkehrsteilnehmer setzt fundierte Rechtskenntnisse voraus.
Daneben kann es als Folge des Verkehrsunfalls zur Gefährdung des Führerscheins kommen. Durch eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt ist es unter Umständen möglich den Verlust des Führerscheins zu vermeiden.
S T I F T U N G S R E C H T
STIFTUNGSRECHT
Stiftungsmanagerin und Stiftungsberaterin
Als ehemalige Treuhänderin und jetzige Geschäftsführerin der Deutschen Stiftung für Menschen mit Down Syndrom bin ich mit den Problemen bei der Gründung sowie der Führung einer Stiftung bestens vertraut. Sofern Sie beabsichtigen eine eigene Stiftung zu errichten, sollten Sie hierbei zahlreiche völlig unterschiedliche Gesichtspunkte beachten.
Die für eine Stiftung geltenden Normen sind in mehreren Gesetzen geregelt. Es gibt sowohl Bundesgesetze als auch Gesetze der Länder, die für eine Stiftung gelten. Insbesondere muss jede Stiftung das Steuerrecht beachten, um nicht für eine gemeinnützige Stiftung wichtige Vorteile außer Acht zu lassen.
Sie als Stifter stehen bei der Gründung mit Ihren Wünschen und Ideen im Vordergrund. Der Stifterwille hat oberste Priorität. Seine Verwirklichung liegt der Satzung zu Grunde und erfüllt die Realität der Stiftung. Die Aufgabe eines Stiftungsmanagers und eines Stiftungsberaters muss es immer sein, den Stifterwillen bestmöglich in die Realität umzusetzen. Dem Beratenden obliegt es auch, dem Stifter die Grenzen des Möglichen zu zeigen und bei Problemen Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Eine gründliche Vorarbeit vor Abfassung der Satzung ist daher unabdingbar. Schließlich wird eine Stiftung in der Regel (Verbrauchsstiftungen ausgenommen) für die Ewigkeit errichtet. Das gesamte Konzept der künftigen Stiftung sollte im Vorfeld wohl durchdacht sein. Hierfür bedarf es stets professioneller Hilfe.
Ich habe im Jahre 2007 bei der Deutschen Stiftungsakademie erfolgreich sowohl den Zertifizierungslehrgang zur Stiftungsmanagerin als auch den Zertifizierungslehrgang zur Stiftungsberaterin absolviert.
Die Ausbildung zur Stiftungsmanagerin umfasst folgende Teilbereiche:
- Stiftungsrecht
- Stiftungssteuerrecht
- Vermögensmanagement
- Rechnungslegung
- Stiftungsmanagement
- Öffentlichkeitsarbeit
Die Ausbildung zur Stiftungsberaterin umfasste zusätzlich das Modul „Stiftungsstrategien“. Einzelheiten zu den Modulen erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen unter: www.stiftungen.org
Als Stiftungsmanagerin und Stiftungsberaterin bin ich in der Lage Sie bei der Gründung Ihrer Stiftung und später bei Ihrer täglichen Arbeit in Ihrer Stiftung zu unterstützen.
Da sich das Management einer Stiftung grundlegend von dem eines Unternehmens unterscheidet, müssen hier spezifische Anforderungen berücksichtigt werden. Dennoch sollte eine Stiftung ebenso gewissenhaft wie ein wirtschaftliches Unternehmen geleitet werden. Gerne stelle ich Ihnen mein Wissen bei der Gründung und der Führung Ihrer Stiftung zur Verfügung. Nur, wenn Sie sich Ihrer Verantwortung als Stifter bewusst sind, wird Ihre Stiftung eine erfolgreiche Unternehmung zum Wohle der Allgemeinheit werden.