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HILFE beim VERKEHRSUNFALL
Bei Unfall oder Verkehrsunfall brauchen Sie Polizei, Anwalt, Fotos.

Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert. Bewahren Sie Ruhe und versuchen Sie die folgenden Punkte zu beachten:

A. Das sollten Sie tun
  • Halten Sie an! Bleiben Sie stehen! (Begehen Sie keinen Unfallflucht.)
  • Sichern Sie die Unfallstelle ab
  • Verständigen Sie die Polizei sowie evtl. den Rettungsdienst
  • Leisten Sie erste Hilfe
  • Sichern Sie Beweismittel. Suchen Sie Zeugen. Notieren Sie sich die Namen und die Adressen der Zeugen.
  • Notieren Sie sich den Namen und die Adresse des Unfallgegners.  Notieren Sie sich Kfz-Kennzeichen etc. des gegnerischen Fahrzeugs.
  • Fertigen Sie Fotos und eine Unfallskizze an (am besten sollten Sie  immer eine Kamera im Auto dabei haben, z.B. eine Einweg-Wegwerfkamera).
  • Prüfen Sie das polizeiliche Unfallprotokoll.
  • Nehmen Sie mit Ihrem Verkehrsanwalt Kontakt auf.

B. Das sollten Sie nicht tun
  • Geben Sie nie die Unfallschuld zu.
  • Unterschreiben Sie niemals ein Schuldanerkenntnis.
  • Überlassen Sie niemanden die sofortige Schadensabwicklung. Nicht der gegnerischen Versicherung. Nicht Ihrer Kfz-Werkstatt.
  • Informieren Sie nicht voreilig Ihre Versicherung. Für die Information an Ihre Versicherung haben Sie eine Woche Zeit.

C. Tipp
Nehmen Sie mit dem Anwalt Ihres Vertrauens auch bei kleinen Unfällen unbedingt Kontakt auf.

D. Kosten
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich für Sie gerne die Anfrage bezüglich der Deckungszusage. Gemäß §17 der Allgemeinen Rechtschutzbedingungen haben Sie eine freie Anwaltswahl, von der Sie Gebrauch machen sollten, um etwaig bestehenden Interessenskonflikten mit der Versicherung aus dem Weg zu  gehen.

Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung und der Unfallgegner hat den Unfall verursacht, hat die Versicherung des Gegners grundsätzlich die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen. Dies gilt insbesondere auch bei klarer Rechtslage zu Ihren Gunsten. Bei Alleinschuld des Gegners zahlen Sie also nichts.
Wenn Sie eine Teilschuld haben, müssen Sie die Kosten des Gegners nur in Höhe Ihres Verschuldensgrades bezahlen. Die Rechtsanwaltskosten in Unfallsachen bestimmen sich nach dem Streitwert, mithin in Abhängigkeit zu Ihrer Forderung.

Gerne berate ich Sie im Rahmen einer Erstberatung zum Kostenrisiko  » hier klicken «
© 2018 -  Kanzlei Ulrike Böckler  -  Rechtsanwältin  -  Fachanwältin für Familienrecht
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